Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Für abgeschlossene Verkäufe gelten in der nachstehenden Rangfolge:

a) die Bedingungen, die im Originalkontrakt aufgeführt werden

b) die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen

c) die Formularkontrakte und Lieferantenbedingungen, die im Originalkontrakt aufgeführt sind.

2. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen lehnen wir, unabhängig davon, wann sie bei uns ein-gehen, ab.

3. Sieht der Verkauf Parität ausländische Plätze verzollt in die Bundesrepublik Deutschland vor, dann kann die Zollabfertigung von uns auch in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden.

4. Wird eine CMA- oder ähnliche Abgabe fällig, so ist diese im Kontraktpreis berücksichtigt und damit dem Käufer erstattet.

5. Dieser Kaufvertrag ist unter der Voraussetzung unverminderter Kreditwürdigkeit des Käufers abgeschlossen worden. Nichtbefriedigende Auskünfte und/oder Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse des Käufers und/oder sonstige nach Vertragsabschluß bekannt werdende Umstände, die eine Kreditgewährung ohne Deckung nicht mehr angebracht erscheinen lassen, berechtigen uns, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen seitens des Käufers zu verlangen. Kommt der Käufer dieser Forderung innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht nach, sind wir berechtigt, ohne weitere Fristsetzung von allen zur Abwicklung anstehenden Kontrakten oder Kontraktraten zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6. Die gleichen Rechte stehen uns zu, wenn der Käufer mit der Zahlung aus diesem oder einem anderen Kontrakt in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug können wir weitere Lieferungen auch aus anderen Verträgen verweigern, bis der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt und/oder Vorauszahlung oder Sicherheit geleistet hat, ohne dass dem Käufer hieraus ein Recht entsteht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen; wir können außerdem die Rücksendung unbezahlter Waren auf Käufers Kosten verlangen.

7. Sollte der Käufer Zahlungsfristen überschreiten, befindet er sich im Verzug. Uns stehen in diesem Fall bankübliche Zinsen ab dem Tag des Verzugs zu.

8. Wird eine Lastschrift, ein Wechsel oder einen Scheck ganz oder teilweise nicht eingelöst oder eine sonstige Forderung nicht fristgemäß bezahlt, oder stellt der Käufer die Zahlungen ein, so tritt dadurch automatisch die Fälligkeit unserer noch bestehenden Forderungen gegen den Käufer ein. Dieses gilt auch für Forderungen, gegen die der Käufer einen Wechsel oder Scheck/Schecks gegeben hat.

9. Im Falle, dass der Käufer seine Zahlungen einstellt, oder einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen lässt, oder als gleich zu erachtende Umstände eintreten, dann sind wir berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Stellung einer Nachfrist bedarf es dann nicht mehr. Uns steht es frei, welches Recht wir bezüglich eines jeden Vertrages ausüben wollen. 2

 

10. Im Falle von Schreibfehlern oder Irrtümern bleiben Berichtigungen und/oder Anfechtungen hinsichtlich aller Rechtshandlungen bei Abschluss vorbehalten.

11. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher, auch zukünftig gegen den Käufer entstehende Forderungen aus den gegenseitigen Geschäftsverbindungen mit uns unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung.

12. Die Be- oder Verarbeitung der in unserem Eigentum verbleibenden Ware erfolgt stets für uns als Hersteller und in unserem Auftrag, ohne dass und Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Uns steht das Eigentum an der durch Be- und Verarbeitung entstehenden neuen Sache zu, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt und Grad der Be- oder Verarbeitung. Wir bieten dem Käufer die Übereignung auch der neuen Sache an, wobei der Eigentumsübergang nach Zahlung der letzten offenen Forderung eintreten soll. Bei Verarbeitung mit anderen nicht dem Käufer gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware. Für den Fall, dass der Käufer ungeachtet der vorstehenden Regelung durch Be- oder Verarbeitung das (Mit)-Eigentum an unserer Vorbehaltsware erwirbt, überträgt er uns hiermit schon jetzt, d.h. mit Abschluss des Vertrages das (Mit)-Eigentum an der Ware für den Zeitpunkt seines Erwerbes und verwahrt die Ware alsdann für uns. Etwaige Herausgabeansprüche gegen Drittbesitzer tritt der Käufer hiermit schon jetzt an uns ab. Die Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.

13. Für den Fall, dass die von uns gelieferten Waren mit anderen Sachen gemischt oder verbunden werden, überträgt der Käufer uns hiermit schon jetzt seinen Eigentums- und Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder der neuen Sache und verwahrt diese alsdann für uns. Etwaige Herausgabeansprüche gegen Drittbesitzer tritt der Käufer hiermit an uns ab.

14. Der Käufer ist ermächtigt, die in unserem (Mit)-Eigentum stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Verpfändung oder Sicherheitsübertragung ist ihm untersagt. Alle dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Kundenforderungen, einerlei, ob dieselbe vor oder nach der Verarbeitung, Vermischung u.s.w. erfolgt, einschließlich aller Nebenrechte, sowie etwaige Ersatzansprüche gegen eine Kreditversicherung, tritt der Käufer bei Vertragsabschluss an uns ab. Für den Fall, dass Ware nur in unserem Miteigentum steht oder vom Käufer zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren – gleichgültig in welchem Zustand - zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die hiermit bereits vollzogene Abtretung der Forderung in Höhe desjenigen Betrages, den wir dem Käufer für den fraglichen Teil der Ware berechnet haben.

15. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Diese Berechtigung kann widerrufen werden, wenn der Verkäufer seinen Vertragspflichten nicht nachkommt.

16. Der Käufer hat uns jederzeit Zutritt zur Ware zu gewähren sowie auf unser Verlangen die Ware als unser Eigentum kenntlich zu machen und uns alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer auf unser Verlangen den Forderungsübergang seinen Kunden anzuzeigen.

17. Für den Fall, dass aus der Weiterveräußerung der Käufer von seinen Kunden Wechsel oder Schecks erhält, tritt er uns hiermit die gegen seine Kunden bestehenden entsprechenden Wechsel- oder Scheckforderungen ab, und zwar in Höhe der von ihm abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung.

Das Eigentum an den Wechsel- oder Scheckurkunden wird hiermit vom Käufer auf uns übertragen; er verwahrt die Urkunden für uns. 3

 

18. Der Käufer hat bei Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren oder auf die uns abgetretenen Forderungen unsere Rechte zu wahren und uns derartige Zugriffe sofort fernschriftlich/telegrafisch mitzuteilen. Er hat die Vorbehaltsware ab Gefahrenübergang gegen alle Risiken ausreichend versichert zu halten. Die aus einem Schadensfall entstehenden Forderungen, insbesondere gegen die Versicherer, tritt der Käufer hiermit bis zur Höhe unserer Forderung an uns ab.

19. Der Verkäufer wird auf Verlangen des Käufers seine Sicherungen nach seiner Wahl insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 30% übersteigt.

20. Wir sind berechtigt, mit allen eigenen Forderungen einschließlich Wechselforderungen und mit allen Forderungen einschließlich Wechselforderungen der mit uns verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften gegen sämtliche Forderungen des Käufers, die ihm gegen uns sowie gegen die mit uns verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften zustehen und zustehen werden, auch bei verschiedenen Fälligkeiten, aufzurechnen. Vereinbarte Aufrechnungsverzichte gelten nicht im Falle der Insolvenz.

21. Die Geltendmachung von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechten sowie sonstiger Gegenrechte gegen unsere Kaufpreisforderungen ist ausgeschlossen soweit es sich nicht um rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Gegenansprüche handelt. Schecks oder Wechsel, auch Prolongationswechsel, werden nur erfüllungshalber hereingenommen. Dies gilt auch, wenn ein Wechsel zum Selbstdiskont überlassen wird. Alle Zahlungen, für die wir dem Käufer mit unserer Unterschrift als Aussteller und Indossant versehene Wechsel zum Selbstdiskont zurückreichen, gelten erst dann als Kaufpreiszahlung, wenn der Käufer diese Wechsel eingelöst und wir aus der Wechselhaftung befreit sind.

22. Leistungs- und Erfüllungsort für die Zahlung ist unser bzw. der Geschäftssitz der von uns angegebenen Bank. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltslose Gutschrift auf unser Konto maßgeblich.

23. Angaben unsererseits über Maße, Gewichte und Qualität der Ware erfolgen als Beschaffenheitsangaben sorgfältig, jedoch unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich oder über vereinbarte Formularkontrakt-Bedingungen als verbindlich bezeichnet sind.

24. Sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ausgenommen vorsätzliches Handeln unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt auch soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung zusteht. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

25. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

 

Februar 2020

 

Aus Servicegründen haben wir für unsere englischsprachigen Geschäftspartner sowohl unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen als auch unsere Einkaufs- und Lieferbedingungen ins Englische übersetzt. Im Falle inhaltlicher Auslegungszweifel geht der deutsche Text als allein maß

 

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